Der Grossprotektor

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Richard Ludston 100

2012-2015: S.E. Richard Comyns of Ludston (Schottland)

Dr.Werner Fasslabend 150

2015-2019: Bundesminister a.d. Dr. Werner Fasslabend (Österreich)

 

Derzeit vacant

Rechtsgrundlagen in den Statuten:

 

  •  §01 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

 

  1. Der Verein führt den Namen „LAZARUS UNION“. (oder englisch: „UNION CORPS SAINT LAZARUS INTERNATIONAL“.)
  2. Kurzbezeichnung: „CSLI“
  3. Er hat seinen Sitz in 2100 Leobendorf bei Korneuburg NÖ, Burg Kreuzenstein (Titularsitz laut Genehmigung des Burgherrn) und erstreckt seine Tätigkeit auf Österreich und andere Staaten der Welt.
  4. Die Zustelladresse ist 1220, Spargelfeldstraße 162/Haus 196.
  5. Der Verein besitzt eigene Rechtspersönlichkeit im Rahmen des Vereinsgesetzes 2002 und ist eine selbständige, humanitäre, gemein-nützige, freiwillige Hilfsorganisation nach den Idealen des Heiligen Lazarus. Er kann sich freiwillig und jederzeit widerrufbar anderen staatlichen und nichtstaatlichen (NGO) Organisationen als Hilfsdienst anbieten, verliert aber dadurch weder seine Eigenständigkeit noch seine Selbstbestimmungs-rechte.
  6. Zweigvereine können errichtet werden.
  7. Das spirituelle Protektorat als Großprotektor über die LAZARUS UNION und seine EHRENRITTERSCHAFT (§ 05) kann durch Beschluss der Generalversammlung an eine honorige Einzelperson vergeben und auch wieder durch diese aberkannt werden. Er hat ein Vetorecht in allen Vereinsangelegenheiten. Dieses Veto kann nur durch einen Beschluss der Generalversammlung aufgehoben werden. Ist ein Großprotektor ernannt, so ist er das protokollarisch höchste Vereinsmitglied.

und

  •  §05 Ehrenritterschaft

 

  1. Echte Ritterorden (d.h. solche, die von der römisch-katholischen Kirche als echte Ritterorden anerkannt sind) sind der Malteser Orden, der Deutsche Orden und der Ordern vom Hl. Grab. Dennoch gibt es auch heute noch eine sehr große Anzahl von Vereinigungen, die sich „Ritterorden“ nennen. Im besten Fall sind das aber „Ritterliche Vereinigungen“, deren Mitglieder mehr oder weniger die alten ritterlichen Tugenden in ihren Statuten, Verfassungen, Ehrenkodex, oder wie auch immer diese „Richtlinien“ genannt werden, verankert haben und in diesem Sinne danach (zu) handeln (versuchen). Es liegt dem CSLI ferne und es steht ihm auch gar nicht zu, solche „moderne Ritterschaften“ zu bewerten oder zu kommentieren. Jeder der „ritterlich“ handelt, unter welchen Aspekten auch immer, verdient und hat die Achtung und den Respekt des CSLI. Ganz im Gegenteil! Auch in der heutigen Zeit haben die Tugenden des alten Rittertums nichts an Bedeutung eingebüßt und verloren. Danach zu streben und zu handeln und andere dazu zu animieren, ist auch in Zeiten wie wir heute erleben mehr denn je als notwendig anzusehen. Das CSLI als freiwillige, humanitäre, karitative und weltumspannende Organisation, möchte ebenfalls diesen ritterlichen Tugenden (Glaube, Hoffnung, Liebe, Barmherzigkeit, Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit und Maßhaltung) wo immer es geht und wo immer es möglich ist, zum Durchbruch verhelfen und hat (obwohl natürlich kein Ritterorden) die symbolische Ritterschaft in Form der „Ehrenritterschaft“ eingeführt.
  2. Repräsentiert wird die Ehrenritterschaft durch den Großmeister gemäß einer „Ehrenritterschaftsordnung“ (Veröffentlicht auf der Homepage).
  3. Der Großmeister erlässt die „Ehrenritterschaftsordnung“ welche vereinsintern gültig ist und keine Auswirkungen nach außen hat. Die Ehrenritterschaft ist sohin eine reine vereinsinterne Angelegenheit.
  4. Der Großmeister der Ehrenritterschaft wird von der Generalversammlung UND allen anwesenden Ehrenrittern gewählt und hat den Status und Rang eines (3.) Vizepräsidenten so er nicht einen höheren Vizepräsidentenrang einnimmt. Er trägt als einziger Ehrenritter einen roten Mantel.
  5. Über eine Aufnahme in die Ehrenritterschaft und Entlassung aus der Ehrenritterschaft entscheidet das Kapitel, welches vom Großmeister ernannt wird. Über den Rang entscheidet der Großmeister alleine und in Eigenverantwortung.
  6. Sämtliche Auszeichnungen und Auszeichnungsstufen, deren Verleihung dem Großmeister vorbehalten ist, verleiht der Großmeister in Alleinverantwortung.
  7. Das Protektorat als „Großprotektor“ übt jeweils jene Person aus, welche durch den Beschluss des Präsidiums dazu ernannt wurde und welche diese Ernennung auch akzeptiert hat.

 

 Kollane Großprotektor DEU

 

Eidesformel des Großprotektors

 

 

Eidesformel des Großprotektors