Ehrenritterschaftsordnung

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 Ehrenritterschaftsordnung

der

Ehrenritterschaft der Lazarus Union

auf der Basis des § 05 der Statuten der Lazarus Union

errichtet nach dem Beschluss des Großmeisters im Oktober 2020

 

 

Prolog

Die Ehrenritterschaft der Lazarus Union anerkennt, dass es sich bei ihr nicht um einen echten Ritterorden handelt, d.h. die Anerkennung der römisch-katholischen Kirche als echter Ritterorden nicht gegeben ist.

Die Ehrenritterschaft der Lazarus Union erkennt, dass auch in der heutigen Zeit die Tugenden des alten Rittertums nichts an Bedeutung eingebüßt und verloren haben. Danach zu streben und zu handeln und andere dazu zu animieren, ist auch in Zeiten wie wir heute erleben mehr denn je als notwendig anzusehen.

Die Ehrenritterschaft der Lazarus Union möchte als Teil einer freiwilligen, humanitären, karitativen und weltumspannenden Organisation ebenfalls diesen ritterlichen Tugenden (Glaube, Hoffnung, Liebe, Barmherzigkeit, Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit und Maßhaltung) wo immer es geht und wo immer es möglich ist, zum Durchbruch verhelfen und tut dies in Form der symbolischen „Ehrenritterschaft“.

 

§ 1
Name und Sitz

(1)  Die Ehrenritterschaft führt den Namen Ehrenritterschaft der Lazarus Union.

(2)   Sie hat ihren Sitz am Ort des jeweiligen Großmeisters und erstreckt ihre Tätigkeit auf alle Staaten der Welt.

(3)   Titularburg der Ehrenritterschaft ist die Burg Kreuzenstein in Niederösterreich.

 

§ 2
Insignien/Rittermantel

Insignie der Ehrenritterschaft ist ein grünes achtspitziges Kreuz mit gekreuzten Schwertern am grünen Bande. In der Mitte der Insignie befindet sich ein kleines Wappenschild in gelb und grün, versehen mit zwei kleinen Kreuzen (= Wappen der Lazarus Union).

Ehrenritter tragen die Insignie mit Überhöhung (auch als Trophy oder Agraffe bezeichnet), Ehrenritteranwärter tragen die Insignie ohne Überhöhung am grün-goldenen Band.

Weiterhin tragen Ehrenritter einen schwarzen Radmantel mit schwarzem Samtkragen und dem Symbol der Ehrenritterschaft an der linken Schulter des Mantels. Ehrenritteranwärter tragen den einfachen Mantel nur mit dem zweifarbigen Wappen der Lazarus Union versehen.

Angehörige der Ehrenritterschaft, die keinem christlichen Glauben angehören, tragen Insignien, die keine Kreuze oder andere christliche Symbole enthalten. Lediglich im Mittelmedaillon ist die Erweckung des Hl. Lazarus dargestellt und unsere vier Grundsätze „Toleranz, Demut, Barmherzigkeit und Nächstenliebe“ angeführt.

 

§3
Zweck der Ehrenritterschaft

(1)   Die Ehrenritterschaft, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und kirchliche Zwecke.

(2)   Zweck der Ehrenritterschaft ist insbesondere in Achtung und Anlehnung an die über achthundertjährige Tradition der Ritterorden des Mittelalters und deren Nachfolgeinstitutionen die Pflege und Förderung der Völkerverständigung, die Verständigung zwischen den anerkannten Religionsgemeinschaften, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, humanitärer Ziele, der Umwelt sowie die finanzielle Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des Heiligen Lazarus.

(3)   Zur Erreichung dieser Zwecke sehen sich die Mitglieder der Ehrenritterschaft verpflichtet, sich durch ritterliches Verhalten in allen Lebenslagen für die genannten Ziele persönlich einzusetzen.

 

§ 4
Arten der Mitglieder

(1)   Die Mitglieder der Ehrenritterschaft unterscheiden sich in

  1. Ritter-Anwärter bzw. Ehrendamen-Anwärterin
  2. Ritteranwärter-Offizier bzw. Ehrendamenanwärterinnen-Offizier
  3. Ritter bzw. Ehrendame.

(2)   Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr können mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter, welche schriftlich vorzulegen ist, zum Knappen der Ehrenritterschaft ernannt werden. Mit Eintritt der Volljährigkeit entscheidet das Kapitel darüber, ob der Knappe würdig ist, als Ehrenritter-Anwärter der Ehrenritterschaft weiterhin anzugehören.

 

§ 5
Erlangung der Aufnahme in die Ehrenritterschaft

(1)   Es gibt viele Anträge auf Aufnahme in die Ehrenritterschaft und es  ist abzusehen, dass viele solcher Anträge aufgrund einer mengenmäßigen Beschränkung der Anzahl der Ehrenritter abgelehnt werden müssen und dadurch eventuell sehr gute Ehrenritter nicht in die  Ehrenritterschaft aufgenommen werden. Um eine gerechte  Auswahl der aufzunehmenden Ehrenritter zu gewährleisten hat das  Kapitel der Ehrenritterschaft eine „Patenschaft und Anwartschaft auf  die Ehrenritterschaft der Lazarus Union“ eingeführt.

(2)  Alle Mitglieder der Lazarus Union und auch alle anderen Personen,  die in die Ehrenritterschaft der Lazarus Union aufgenommen werden  möchten, müssen sich einen „Paten“ aus den Reihen der Ehrenritter/Ehrendamen suchen. Jeder Ehrenritter/Ehrendame darf maximal  drei Patenschaften gleichzeitig übernehmen.

Dieser „Pate“ stellt an das Kapitel den Antrag, den Bewerber bzw.  Bewerberin als „Ehrenritter-Anwärter“ (Knight Expectant) aufzunehmen und „begleitet“ diesen Anwärter bzw. diese Anwärterin bis zur     endgültigen Aufnahme in die Ehrenritterschaft.

Das Kapitel entscheidet über die Aufnahme als Ehrenritter oder Ehrendame in einer Kapitelsitzung in geheimer Abstimmung mit Einstimmigkeit der anwesenden Kapitelmitglieder. Über die Aufnahme als Ehrenritteranwärter oder Ehrendameanwärterin entscheidet das Kapitel in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit, wobei bei Stimmengleichheit wieder die Stimme des Großmeisters den Ausschlag gibt.

(3)   Der Kandidat bzw. die Kandidatin wird dann als „Ehrenritter-Anwärter /Ehrendamen-Anwärterin“ bzw „Knight Expectant“ bzw. „Dame Expectant“ aufgenommen und kann sich danach in einer (zeitlich unbestimmten) „Beobachtungsphase“ bewähren.

(4)   Nach einer zeitlich unbestimmten Beobachtungsphase kann eine   Rangerhöhung zum „Ehrenritteranwärter Offizier“ bzw. „Ehrendameanwärterin Offizier“ (Knight Expectant Officer bzw. Dame Expectant Officer) erfolgen. Darüber entscheidet der Großmeister.

(5)   Nach einer weiteren Beobachtungszeit kann um die endgültige Aufnahme in die Ehrenritterschaft der Lazarus Union angesucht werden. Dieses Ansuchen kann der Kandidat entweder selbst stellen,  oder drei Stabsoffiziere der Lazarus Union stellen das Ansuchen für  den Kandidaten bzw. die Kandidatin, oder sein/ihr „PATE“ alleine  stellt das Ansuchen an das Kapitel stellen.

(6)   Zweck der „Beobachtungsphase“:

Die Beobachtungsphase gibt der Lazarus Union und dem Kapitel,  aber auch dem Kandidaten bzw. der Kandidatin die Gelegenheit, sich gegenseitig einer „Prüfungszeit“ zu unterziehen um sich besser  kennen zu lernen und auch um festzustellen ob die gegenseitigen  Erwartungen auch zutreffen um auf dieser Art und Weise Fehlentscheidungen bei der endgültigen Aufnahme in die Ehrenritterschaft der Lazarus Union zu vermeiden.

(7)   Vorzeitige Beendigung der „Beobachtungsphase“

Dieser Status der „Anwartschaft“ kann sowohl vom Kandidaten bzw. der Kandidatin selbst, als auch vom Kapitel mit einfacher Mehrheit ohne dass die aufgewendeten Kosten zurückerstattet werden, ohne  Angabe von Gründen und ohne weitere Konsequenzen zurückgezogen werden. Alle erhaltenen Insignien sind in diesem Falle wieder der Lazarus Union zurückzugeben, wobei die aufgewendeten Kosten zurückerstattet werden wenn diese Dinge unversehrt zurückgegeben werden.

(8)   Die Insignien innerhalb der „Beobachtungsphase“

Als äußeres Zeichen erhält der „Anwärter“ bei der Aufnahmefeier das Halskreuz der Ehrenritterschaft (ohne Überhöhung (Trophy) und die Kreuzarme ohne Struktur) überreicht. Das Offizierszeichen hat  die gleiche Art wie das Kreuz, ist aber als Bruststeckkreuz ausgeführt. Dazu ist der „Einfache Mantel“ (=Rittermantel ohne das Zeichen der Ehrenritterschaft) mit dem CSLI Wappen vorgesehen. Der Erwerb der Insignien und des Mantels sind in diesem Fall Plicht.
   

§ 6
Die Investiturzeremonie

Eine Investiturzeremonie besteht in der Regel aus folgenden Teilen:

  1. a) Platzkonzert des Musikkorps der Lazarus Union
  2. b) Prozession und feierlicher Einzug
  3. c) Übergabe der Banner
  4. d) Erneuerung des Offiziersversprechen
  5. e) Feierliche Aufnahme der Ehrenritter und ggf. Anwärter
  6. f) Beförderungen und Rangerhöhungen
  7. g) Auszeichnungen
  8. h) Toten-Gedenken
  9. i) Feierlicher Auszug

§ 7
Aufnahme der Ehrenritter

(1)   Bei der Aufnahmezeremonie der Ehrenritter handelt es sich um eine Fortführung der Tradition des Ritterschlages. Die „Einstellung“ die HINTER diesem Ritterschlag steht ist WICHTIGER als die Zeremonie selbst. Sie erhebt daher weder Anspruch auf Authentizität noch sollen ähnliche Zeremonien von anderen Vereinigungen und Organisationen „kopiert“ werden.

Bei der Investiturzeremonie müssen die Kandidaten zum Empfang  des Ritterschlages nicht vor dem „Großmeister“ und ähnlichen „Würdenträgern“ niederknien, wenn diese nicht dem Klerus einer  Glaubensgemeinschaft angehören.

(2)   Die anwesenden Großkreuzritter, Großkommandeure, Kommandeure und Ehrenritter bilden, sofern ausreichend Platz vorhanden, einen         Halbkreis. In der Mitte steht der Schwertträger, rechts von ihm der  Großmeister und links von ihm Vizegroßmeister oder das höchstrangige, rangälteste Mitglied der Ehrenritterschaft. Rechts neben dem Großmeister steht der Fähnrich mit der Standarte der CSLI Ehrenritterschaft.

(3)   Der Großmeister eröffnet die Investiturzeremonie:

„Im Namen der LAZARUS UNION und seiner Ehrenritterschaft begrüße ich alle Anwesenden sehr herzlich zu der nun folgenden In-     vestitur unserer Ehrenritterschaft an diesem Tag. Alle Kandidaten     die heute Würden und Rang erhalten, wurden nach eingehender     Prüfung vom Kapitel der CSLI Ehrenritterschaft in geheimer Abstimmung, einstimmig für würdig befunden, mit dieser Investiturzeremonie auch öffentlich geehrt zu werden.“

(4)   Der Kandidat wird vom Zeremonienmeister aufgerufen und tritt,  nach der Nennung seines Namens, vor den Halbkreis. Er bleibt während der GESAMTEN Zeremonie stehen.

„Lieber ……. (es wird der Vornahme benutzt!), Du bist vom Kapitel  der CSLI Ehrenritterschaft EINSTIMMIG und in GEHEIMER Abstimmung für würdig befunden worden, unserer Gemeinschaft als  ………. (hier wir der Rang und die Position genannt, in welcher der Kandidat aufgenommen bzw. befördert wird) anzugehören. Trete  vor!“

(5)   Der Großmeister stellt an den Kandidaten die Frage, ob er der Gemeinschaft der CSLI Ehrenritter angehören möchte, mit folgenden  Worten:

„Ich frage Dich daher vor der versammelten Gemeinde: Möchtest Du  aus freiem Willen als …….. (hier wir der Rang und die Position genannt, in welcher der Kandidat aufgenommen bzw. befördert wird)  unserer Gemeinschaft angehören und unser Leitbild anerkennen?

(6)   Der Kandidat antwortet:

        “Ich will es von ganzem Herzen!“

(7)   Der Großmeister fragt den Kandidaten:

        „Bist Du Dir bewusst, was es bedeutet, ein Mitglied dieser Gemeinschaft zu sein?“

(8)   Der Kandidat antwortet:

        “Ja, das bin ich!“

(9)   Der Großmeister sagt darauf:

 „So sei in unserer Ehrenritterschaft aus ganzem Herzen willkommen  und empfange die Insignien Deiner neuen Würde: Das Schwert, den Mantel und die Insignie(n) der Ehrenritterschaft der LAZARUS UNION.”

(10) Während der Großmeister spricht, übergibt der Schwertträger das Schwert an den Großmeister, welcher es dem Kandidaten überreicht. Gleichzeitig wird dem Kandidaten der Mantel umgelegt. Der  Großmeister übergibt danach die Insignie(n) an den Kandidaten mit den Worten:

Empfange nunmehr die äußeren Zeichen Deiner neuen Würde. Mögen Dich diese Zeichen immer an die acht Tugenden eines Ritters erinnern und möge Dir die Kraft gegeben werden, danach zu handeln.“

(11) Danach nimmt der Großmeister wieder das Schwert und führt mit         folgenden Worten den (symbolischen) Ritterschlag durch, indem er  zuerst die rechte, dann die linke Schulter und zum Abschluss den  Scheitel des Kandidaten berührt, während er folgende Worte spricht:

„Kraft des mir übertragenen Amtes bist Du mit diesem symbolischen Ritterschlag von diesem Augenblick an ein Mitglied unserer Ehrenritterschaft und ich heiße Dich hiermit in unserem Kreis brüderlich will kommen.“

(12) Der Großmeister übergibt das Schwert wieder an den Schwertträger und gibt dem neuen Ehrenritter den dreifachen Bruderschaftskuss  (rechts, links, rechts).

(13) Sollte ein Geistlicher anwesend sein und der Kandidat wünscht es, so tritt er vor den Geistlichen, kniet nieder und erbittet den Segen Gottes mit folgenden Worten:

„Ich bitte Gott um seinen Segen, auf dass er mir die Kraft gibt, mich dieser hohen Ehre auch würdig zu erweisen.“

(14) Nach dem Segen tritt der neue Ehrenritter, nachdem ihm auch noch die Urkunde überreicht wurde, in den Halbkreis der Ritter ein. (Diese  Zeremonie erfolgt für jeden Kandidaten!) Sind alle Aufnahmen beendet, so spricht der Großmeister folgendes Gebet:

        O Herr, mache uns zum Werkzeug Deines Friedens,

        dass wir die Liebe üben, wo man sich hasst,

        dass wir verzeihen, wo man sich beleidigt,

        dass wir verbinden, da wo Streit ist,

        dass wir die Wahrheit sagen, wo der Irrtum herrscht,

        dass wir den Glauben bringen, wo der Zweifel drückt,

        dass wir die Hoffnung wecken, wo Verzweiflung quält,

        dass wir ein Licht anzünden, wo die Finsternis regiert,

        dass wir Freude machen, wo Kummer wohnt.

        Herr, lass Du uns trachten:

        nicht, dass wir getröstet werden, sondern dass wir trösten;

        nicht, dass wir verstanden werden, sondern dass wir verstehen;

        nicht, dass wir geliebt werden, sondern dass wir lieben.

        Denn wer da hingibt, der empfängt.

        Wer sich selbst vergisst, der findet;

        Wer verzeiht, dem wird verziehen:

        Und wer stirbt, der erwacht zu ewigem Leben!

        Amen !

(15) Damit ist die Aufnahmezeremonie abgeschlossen. Wenn es möglich ist und wenn die Gelegenheit vorhanden ist, kann diese Aufnahmezeremonie auch noch mit Musikstücken umrahmt werden. (Wie z.B: CSLI Fanfare und CSLI Marsch etc.)

(16) Im Übrigen gilt die in der Anlage befindliche Aufnahmeanordnung, die Bestandteil dieser Ordnung ist.

 

§ 8
Die Aufnahme der Ehrenritteranwärter/Ehrendamenanwärterinnen

(1)   Die Aufnahmefeier der Anwärter/Anwärterinnen als „Knight Expectants“ bzw. „Dame Expectants“ erfolgt in der Regel im Rahmen der Investitur der Ehrenritter, soll aber gleichwohl ein ganz besonderer Moment im Leben des Kandidaten bzw. der Kandidatin sein und hat folgenden Ablauf:

(2)   Der Kandidat bzw. die Kandidatin sitzt in der Regel, soweit es die Platzverhältnisse erlauben, rechts neben dem „Paten“.  Der „Meister der Kandidaten“ oder der Protokolloffizier ruft den                      Kandidaten bzw. die Kandidatin mit den Worten:

„Lieber…….. (liebe………)! Dein „PATE“ hat den Antrag gestellt, Dich in den Stand eines „Knight Expectant“ (Dame Expectant) unserer Ehrenritterschaft aufzunehmen und das Kapitel ist diesem Antrag  gefolgt. Trete vor!“

(3)   Gemeinsam mit dem „Paten“ tritt der Kandidat bzw. die Kandidatin  vor den Großmeister (der „Pate“ steht hinter dem Kandidaten bzw. der Kandidatin und hat den Mantel in der Hand). Der Großmeister  fragt nun:

„Ich frage Dich vor den versammelten Ehrendamen und Ehrenrittern: Ist es Dein freier Wille die Ehrenritterschaft in der Lazarus Union anzustreben?“

(4)   Die Antwort darauf lautet:

        „Bei meiner Ehre, ja, so ist es!“

(5)   Darauf sagt der Großmeister:

„So empfange die äußeren Zeichen Deines neuen Standes: Den einfachen Mantel und das Kreuz. Mögest Du Dich in Deiner Anwartschaft bewähren, um am Ende endgültig in unsere Ehrenritterschaft  aufgenommen zu werden und sei uns herzlich willkommen!“

(6)   Es erfolgt der Bruderkuss.

(7)   Im Anschluss daran wird die Ritterfanfare der Lazarus Union gespielt. (Es ist auch denkbar, dass die Ritterfanfare am Schluss für  alle Knight Expectants/Dame Expectants gemeinsam gespielt wird.)

(8)   Danach begeben sich „Pate“ und der neue „Knight Expectant“ bzw. die neue „Dame Expectant“ wieder auf ihre Plätze zurück.

 

§9
Beendigung der Zugehörigkeit

(1)   Die Zugehörigkeit zur Ehrenritterschaft erlischt durch Tod, durch Ausschluss oder durch Entscheidung des Kapitels, den Ritter/die Ehrendame von ihrer Zugehörigkeit zu entbinden. Ein einseitiger Austritt ist nicht möglich.

(2)   Ein Ritter/eine Ehrendame kann ausgeschlossen werden, wenn er/sie seinen/ihren sonstigen, in dieser Ordnung festgelegten, Pflichten nicht nachkommt oder sich unehrenhaft verhält. Bei unehrenhaftem Verhalten erfolgt der Ausschluss umgehend.

(3)   Einem Ehrenritter oder einer Ehrendame kann die Ehrenritterschaft nur durch das Kapitel (einstimmig und geheim) aberkannt werden.

(4)   Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe der wesentlichen  Gründe schriftlich mitzuteilen.

(5)   Gegen den Ausschluss kann binnen 14 Tagen ab Kenntnis des Ausschlusses Einspruch eingelegt werden. Für die Frist gelten die Regeln des bürgerlichen Rechts. Ein einfach eingeschriebener Brief      gilt siebe Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen. Der Einspruch muss schriftlich und begründet an den Großmeister gerichtet   werden. Über den Einspruch entscheidet der Großmeister. Bis      zu     dessen Entscheidung hat der Einspruch keine aufschiebende Wirkung.

(6)   Jeder Ehrenritter ist auch Stabsoffizier und Mitglied der Lazarus Union, und damit an das Offiziersehrenwort gebunden. Wird dieses verletzt, oder jemand durch anerkannten Austritt davon entbunden, ist er damit kein Stabsoffizier mehr, und die Mitgliedschaft in der Union, und somit in der Ehrenritterschaft erlöschen automatisch.

 

§ 10
Rechte und Pflichten der Mitglieder der Ehrenritterschaft

(1)   Jedes Mitglied ist berechtigt, an allen Veranstaltungen der Ehrenrit-         terschaft teilzunehmen.

(2)   Jedes Mitglied kann Anträge an das Kapitel stellen.

(3)   Alle Mitglieder sind verpflichtet,

  1. a) diese Ordnung und etwaige ergänzende Regelungen zu beachten sowie den Beschlüssen und Anordnungen des Kapitels  und des Großmeisters Folge zu leisten,
  2. b) das Interesse sowie die Ziele und Zwecke der Ehrenritterschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck der Ehrenritterschaft Schaden erleiden könnte.

 

§ 11
Organe der Ehrenritterschaft

Organe der Ehrenritterschaft sind

  1. a) der Großmeister,
  2. b) das Kapitel

 

§ 12
Der Großmeister

(1)       Der Großmeister repräsentiert die Ehrenritterschaft.

(2)       Der Großmeister erlässt die Ehrenritterschaftsordnung, welche  nur innerhalb der Lazarus Union gültig ist und keine Auswirkungen nach außen hat.

(3)       Der Großmeister der Ehrenritterschaft wird von der Generalversammlung der Lazarus Union UND allen anwesenden Ehrenrittern gewählt und hat den Status und Rang eines (3.) Vizepräsidentender Lazarus Union, sofern er nicht einen höheren Rang einnimmt.

(4)       Der Großmeister ernennt das Kapitel.

(5)       Der Großmeister bestimmt den Rang eines in die Ehrenritterschaft aufgenommenen Kandidaten.

(6)      Sämtliche Auszeichnungen und Auszeichnungsstufen, deren Verleihung dem Großmeister vorbehalten ist, verleiht der Großmeister in Alleinverantwortung

(7)       Der Großmeister darf als einziger Ehrenritter zum Zeichen seiner  Würde einen roten Mantel tragen.

 

§ 13
Das Kapitel

(1)       Das Kapitel wird vom Großmeister ernannt und aufgelöst.

(2)      Die Anzahl der Kapitelmitglieder wird vom Großmeister festgelegt.

 

§ 14
Aufgaben und Zuständigkeiten des Kapitels

Das Kapitel

  1. a) entscheidet in einstimmiger Weise über die Aufnahme     in die Ehrenritterschaft und Entlassung aus der Ehrenritterschaft,
  2. b) berät über Änderungen dieser Ehrenritterschaftsordnung,
  3. c) berät über die schriftlich eingebrachten Anträge und unterbreitet     dem    Großmeister einen entsprechenden Entscheidungsvorschlag,
  4. d) berät den Großmeister bezüglich zu gewährender Ehrungen und     Auszeichnungen,
  5. e) bereitet zusammen mit dem Großmeister die Investituren vor und  unterstützt diesen bei deren Durchführung,
  6. f) wählt einen Kapitelsprecher, der gegenüber dem Großmeister  das Sprachrohr des Kapitels darstellt.

 

§ 15
Großprotektor

Das Präsidium der Lazarus Union kann dem Großmeister eine Person vorschlagen, die als Großprotektor die Ehrenritterschaft der Lazarus-Union sowie die Union selbst gegen Anfeindungen von innen und außen vertreten soll. Die Ernennung erfolgt entsprechend den Statuten der Lazarus Union durch das Präsidium. Die endgültige Vergabe und Aberkennung dieses Protektorates erfolgt entsprechend den Statuten der Lazarus Union durch Beschluss der Generalversammlung.

 

Ende

 

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