Ehrencodex

der Ehrengarde der Lazarus Union

Präambel

Der Name Ehren-Garde setzt sich aus den Grundsätzen unserer Gruppe zusammen.

Das Wort “Ehre“ beschreibt ein bestimmtes inneres Gefühl und daraus folgend ein bestimmtes äußeres Verhalten eines Menschen gegenüber anderen Personen und Gruppierungen (Verbänden).

Gerade im Umgang mit den Insignien der Lazarus Union sollte dieses Gefühl der Ehre im Vordergrund stehen und jedem Mitglied ein bestimmtes elitäres Verhalten auferlegen. Das Wort “Garde“ beschreibt sich ebenfalls von selbst. Es steht für die ehrenhafte Präsentation unserer Insignien und dem festgeschriebenen Sinn und Zweck der Gemeinschaft der Lazarus Union, die gelebte Mitmenschlichkeit.

§1   Die Aufnahme

Die Anwärter für die Ehrengarde sollten sich über die auf sie zukommenden Aufgaben im Klaren sein. So sollte eine freiwillig übernommene Ausrückung sowohl geistig als auch körperlich wenig Probleme schaffen. Geistig sollte das Mitglied die nötigen Erkenntnisse der Dinge haben, um Veranstaltungen unseres Vereins würdigen zu können. Es sollten die Zeremonien verständnisvoll miterlebt werden können. Körperlich sollte das Mitglied in der Lage sein, gewisse Zeiten mit oder ohne Fahne zu exerzieren. Hierfür gibt es keine Alterslimit! Sind die oben erwähnten Voraussetzungen vorhanden, der/die BewerberIn ist Willens der Ehrengarde beizutreten und in der Lage, sich die Uniform (zur äußeren Kenntlichmachung seiner/ihrer Zugehörigkeit) zu beschaffen, so steht einer Aufnahme nichts im Wege.

§ 2   Die Mitgliedschaft

Die Ehrengardistin, der Ehrengardist verhält sich innerhalb des Vereines nach den Grundsätzen der Lazarus Union. Seine Tätigkeiten sollten in Abstimmung mit dem Kommandanten und den Kameraden ausgewogen verlaufen. So nimmt der Gardist an Veranstaltungen, zu denen er sich freiwillig gemeldet hat, in zugeteilten Funktionen (Fahnenträger, Signalhorn, Begleitoffizier, Gruppenkommandant) teil. Ebenso wäre es lobenswert, wenn die Mitglieder der Ehrengarde sich außerhalb ihrer freiwillig übernommenen Dienste, an verschiedenen anderen sinnvollen Veranstaltungen der Lazarus Union (z.B. Flugtagen, usw.), sich aktiv einbringen würden.

§3   Rechte & Pflichten

Jedes Mitglied der Ehrengarde hat die gleichen Rechte und eine Stimme bei Entscheidungen in der Versammlung der Ehrengarde. Es verpflichtet sich auf freiwilliger Basis an Veranstaltungen, bei denen die Ehrengarde vertreten sein sollte, bei Bedarf teilzunehmen. Die Struktur der Ehrengarde soll lediglich für den geordneten Ablauf innerhalb der Gruppe sorgen. Unumgänglich für den geordneten Ablauf sind jedoch die Weisungen des Kommandanten bzw. im Verhinderungsfalle dessen Stellvertreters. Dessen Bitten bzw. Ersuchen sollten von den Mitgliedern der Ehrengarde umgesetzt werden.

§4   Die Gardeschnur

Als äußeres sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zur Ehrengarde, trägt jedes Mitglied auf der rechten Seite des Uniformrockes die Gardeschnur. Die Schnur symbolisiert die Zugehörigkeit zu unserer elitären Gruppe und ist somit unumgänglich mit unserem Ruf verbunden.

§5   Beendigung der Mitgliedschaft

Sollte ein Mitglied der Ehrengarde aus beruflichen, dienstlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, als Gardist an Veranstaltungen teilzunehmen, so kann er/sie seinen ehren-vollen Austritt aus der Ehrengarde beim Kommandanten beantragen. Die Gardeschnur ist nach Annahme des Austrittsgesuches an den Gardekommandanten zurück zu geben.

Ist ein Mitglied jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, an Veranstaltungen teilzunehmen, möchte aber trotzdem – weil es mit seinem Herzen weiterhin mit der Garde sich verbunden fühlt – als Mitglied in der Ehrengarde verbleiben, so ist dies selbstverständlich gestattet und vom Kommandanten zur Kenntnis zu nehmen.

§6   Der Ausschluss

Bei unehrenvollen Verhalten der Gardistin / des Gardisten kann zunächst eine Verwarnung durch den Kommandanten ausgesprochen werden. Nach wiederholtem Fehlverhalten kann es zum Ausschluss aus der Ehrengarde kommen. Hierbei wird die Gardeschnur unverzüglich abgenommen.