Auszeichnungen

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In unserer “Auszeichnungsphilosophie” haben wir DREI Arten von Auszeichnungen, welche die Lazarus Union vergibt:

 

KATEGORIE 1
Auszeichnungen als „Dankeschön“ und „Spendenbeleg“ (Das sind, wenn man es so will, “käufliche“ Auszeichnungen und dienen der Finanzierung unserer Projekte). Eine Urkunde wird nur bei Bestellung der Originalinsignie ausgestellt. Nicht aber bei Miniaturen oder Bandspangen.

 

KATEGORIE 2 
Auszeichnungen die beantragt werden können und deren Originalinsignien in der Regel gegen Insigniengebühr verliehen werden. Eine dritte Person muss aber dafür den Antrag stellen.

 

KATEGORIE 3
Auszeichnungen die nur verliehen aber nicht beantragt werden können.

 

Wir weisen immer wieder darauf hin und sagen es offen und ehrlich: Die Lazarus Union verlangt weder Einschreibgebühren noch Mitgliedsbeiträge. Die Lazarus Union erhält keinerlei öffentliche Förderungen oder Subventionen noch hat sie jemals solche beantragt.

So finanziert die Lazarus Union ihre verschiedenen Projekte ausschließlich auf freiwilliger Spendenbasis und ist daher auf die Einnahmen der diversen „käuflichen“ Auszeichnungen und auf die Insigniengebühren für die „beantragten“ Auszeichnungen angewiesen.

Auszeichnungen die nicht beantragt werden können, werden aber generell ohne Insigniengebühren verliehen und es ist dem Beliehenen freigestellt, NACH Erhalt der Auszeichnung eine Spende zugunsten der Lazarus Union zu tätigen.

Wir halten dies für ehrlich, aufrichtig und transparent gegenüber allen Personen, die eine Auszeichnung der Lazarus Union bekommen, denn auch ein Spendenbetrag für eine „käufliche Auszeichnung“ ist unserer Meinung nach eine Auszeichnung wert!

Wichtige  Information: Bänder für Bandspangen werden generell unmontiert geliefert!

 

WERBUNG_spendenkonto_deutsch[1]

 

Die  LAZARUS UNION vergibt daher aufgrund von bestehenden Statuten, nach strengen Richtlinien und in Übereinstimmung mit den Zielen des CSLI folgende Auszeichnungen welche bei den Vereinten Nationen registriert und gemeldet sind.

Wichtige Information für Auszeichnungsträger:

Allen Begünstigten von Auszeichnungen ist bekannt und sie nehmen das ausdrücklich mit der Annahme einer Auszeichnung verbindlich zur Kenntnis, dass bei unionsschädlichem Verhalten die Auszeichnung aberkannt, ein Trageverbot ausgesprochen werden kann und die Auszeichnung, unabhängig von der Art des Erwerbs, unverzüglich kostenlos an die Lazarus Union zurückzugeben ist.

 

Antragsformular:

Download (PDF, 218KB)

Die Person des Auszuzeichnenden steht im Mittelpunkt und soll durch eine Auszeichnung damit öffentlich geehrt werden.

Diese, dem Ausgezeichneten zuerkannte Ehre, wird mit einem entsprechenden Dekret kundgetan, verpflichtet aber NIEMANDEN (Auch nicht denjenigen, der für eine bestimmte Person eine Auszeichnung beantragt!) die TRAGBARE Version (= Insignie) dieser Auszeichnung zu bezahlen oder zu erwerben.

Wir müssen wieder vermehrt auf den Grundgedanken einer Auszeichnung zurückkommen, die das IDEELLE vor das MATERIELLE stellt. Im antiken Griechenland war es auch nur ein einfacher Lorbeerzweig, der einem Olympiasieger als Zeichen seines Verdienstes und Ehre überreicht wurde.

Eine Auszeichnung des CSLI wird je nach Verdienst in der dafür vorgesehen Stufe zuerkannt und mit der Ausstellung und dem Erhalt des Dekretes ist der Ausgezeichnete (oder der Einreicher) berechtigt die jeweilige Insignie gegen Bezahlung einer „Insigniengebühr“ zu erwerben. Dieser Erwerb der Insignie ist aber absolut FREIWILLIG und hat nichts mit der eigentlichen Auszeichnung zu tun.

Mit dieser Vorgangsweise ist einerseits sichergestellt, dass verdiente Personen auch die entsprechende Würdigung ihrer Verdienste (ohne dabei auf die jeweiligen „materiellen“ Kosten achten zu müssen) erhalten und dass aber andererseits für solche Auszeichnungen KEINE Spendengelder des CSLI verwendet werden (müssen).

Näheres über die Kosten bei “Insigniengebühren”

WICHTIG!

Es gilt aber GENERELL und für ALLE verliehenen Auszeichnungen (Insignien) bei der Ehre des Ausgezeichneten die Regel, dass sie zu Lebzeiten des Ausgezeichneten weder weiter verkauft noch an Dritte weiter gegeben werden dürfen!