Migration und Integration aus der Sicht der Lazarus Union

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CSLI – LAZARUS UNION

STELLUNGNAHME DER
LAZARUS UNION

ZUR INTEGRATION
IN ÖSTERREICH

 

Die Lazarus Union ist laut Statuten und gelebte Gemeinschaft unpolitisch und überkonfessionell. Als in Österreich registrierter Verein der österreichischen Rechtsordnung und als UN-NGO mit Sonderberaterstatus (2017 für den Friedensnobelpreis nominiert) der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet.

Daher ist es manchmal notwendig, Eckpunkte, die durch diese Verpflichtung entstehen an Hand der gesellschaftlichen Herausforderungen zu definieren, abzustecken und für das „Stammbuch“ zu dokumentieren.

(Dieser Text wurde im Rahmen der aktuellen Diskussion innerhalb der Führungsakademie der Lazarus Union erarbeitet.)

 

MIGRANTEN UND NICHT DIE AUFNAHMEGESELLSCHAFT MÜSSEN SICH ANPASSEN

Menschen verschiedener Kulturen können nur konstruktiv in derselben Gesellschaft zusammenleben, wenn sie alle ein gewisses Maß von gemeinsamen Werten als selbstverständlich anerkennen. Wer heute in Europa einwandert, trifft auf eine offene, mehrheitlich säkulare Welt.

Diese Liberalität ist für uns die Grundlage des Zusammenlebens und die Voraussetzung von Integration. Denn eine Gesellschaft kann nur zu Integration einladen, wenn sie sich ihrer eigenen Identität klar ist. Diese Verfassungsgrundsätze müssen wir auch Migranten vermitteln.

Nicht Österreich muss sich zuerst verändern, sondern viele Migranten werden sich verändern müssen. «Integration» heißt nicht, den Migranten vom Zwang zur Anpassung an die Gastgesellschaft zu entlasten und die Verantwortung dafür den Sozialdiensten zu übergeben.

Migranten, für die ein Leben bspw. ohne Gottesglauben, oder ein Leben mit Gleichberechtigung der Geschlechter, selbstgewählter Lebensform (auch in sexueller Selbstbestimmung und Wahl des Lebenspartners) oder das staatliche Rechts- & Gewaltmonopol etwas Verwerfliches ist und die das auch an ihre Kinder weitergeben, werden nie ein integrierter Teil unserer Gesellschaft werden können.

Grundsätzlich geht es darum, dass wir in Österreich ein weitgehend liberales und säkulares Land sind, in dem Gleichberechtigung herrscht. Wer sich entscheidet, in Europa zu leben, sollte sich anpassen und nicht umgekehrt. Das ist – nicht zuletzt auch – eine Frage des Respekts gegenüber der Aufnahmegesellschaft.

Das Verharren in einer archaischen Wertewelt ist kein Menschenrecht.

SPRACHE: FORDERN & FÖRDERN

Die Verwendung der Amtssprachen ist im Staatsvertrag von 1955 im Artikel 7 geregelt. Für ganz Österreich gilt Deutsch als Amtssprache (1)

Der Erwerb der deutschen Sprache ist ein grundlegender Baustein für eine erfolgreiche Integration von Migranten in unsere Gesellschaft und ein späteres Teilhaben an unserem Wirtschaftsleben. Ohne die Landessprache ist Integration nicht möglich. Auch müssen Migranten Traditionen, Umgangsformen und Gepflogenheiten ihrer neuen Heimat kennen und sich an sie anpassen. Es gilt nicht nur einen deutschen Wortschatz zu vermittelt, sondern auch unsere unverhandelbare liberale Gesellschaftsordnung.

Das heißt allerdings nicht, dass sie dafür ihre eigene Kultur aufgeben müssen. Ein wichtiger Schritt dorthin ist, sich gegenseitig mit Respekt zu begegnen.

Parallelgesellschaften jedoch, die dazu führen, dass Menschen in ihrer Heimatsprache quasi ein tägliches Leben führen können, ohne sich der deutschen Sprache zu bemächtigen, auch ohne eigentlich die Regeln der Mehrheitsgesellschaft dafür zu brauchen, sind konsequent zurückzudrängen.

WERTEGEMEINSCHAFT UND LEITKULTUR

Jede aufgeklärte Kultur wird sich selbst nicht für die einzige, einzig mögliche, allen anderen überlegene halten. Leitkultur beansprucht nicht, überall in der Welt für alle zu gelten, sondern nur, aber natürlich, für die jeweils eigene Gesellschaft und ihre Mitglieder. Jede Kultur, die sich selbst ernst nimmt, ist insoweit eine Leitkultur.

Österreich verdankt seine Werte einerseits seiner christlichen Tradition, andererseits der Aufklärung und dem Erbe der großen bürgerlichen Revolutionen im 18. und 19. Jahrhundert. Als zentrale christliche Werte gelten hierbei Glaube, ein grundlegendes Verständnis von Recht und Gerechtigkeit und die soziale Verantwortung des Einzelnen für die gesamte Gesellschaft. Als Werte der Aufklärung können hier Toleranz, Freiheit, Gleichberechtigung und Solidarität (Menschenrechte), aber auch Demokratie und Vernunft genannt werden.

Speziell die unverhandelbaren Grundwerte Europas – Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte – müssen auch gegen entgegenstehende ethnischen oder religiösen Konzepte von Migranten verteidigt werden.

Eine Wertegemeinschaft, die dies nicht tut, verliert ihre Glaubwürdigkeit. 

DER ISLAM GEHÖRT ZU ÖSTERREICH, ABER …

Dass die meisten Menschen – Muslime und Nichtmuslime – Terroranschläge verabscheuen, Friede und Toleranz hochhalten, ist trivial und muss nicht speziell besprochen werden. Dass eine offene Gesellschaft keine Religion verbietet, aber alle Religionen mit rechtsstaatlichen Mitteln dazu zwingt, sich verfassungskonform zu verhalten, ebenfalls nicht.

Der Islam ist eine in Österreich anerkannte Religionsgemeinschaft (2). 1912 wurde der Islam als gleichberechtigte Religionsgemeinschaft in der österreichischen Reichshälfte staatlich anerkannt. In der christlichen Staatenwelt Europas nahm die Habsburgermonarchie in dieser Sache eine Vorreiterrolle ein. Das Gesetz gilt in Grundzügen bis heute, jedoch unter dem Primat der österreichischen Rechtsordnung. Eine Einführung (von Teilen) der Sharia, bzw. die Schaffung von Scharia-Gerichten oder die Integration religiöser Gebote oder Verbote, sei es im Alltag oder in staatlichen Institutionen, ist deshalb aber nicht vorgesehen.

Somit nimmt nicht nur Österreich, sondern gerade auch die Lazarus Union eine Spitzenstellung in Europa ein. In der Türkei gibt es eine der größten und am schnellsten wachsenden Gruppen der Union, die statt des Kreuzes den Halbmond in ihren Insignien führt. Dies beweist eindrucksvoll das Funktionieren von Zusammenleben auf Basis von GEGENSEITIGEM Respekt und Anerkennung.

Jeder Mensch darf glauben, woran er möchte und selbst entscheiden, welcher Religion er angehören will. In Österreich heißt dieses Recht „Religionsfreiheit“ und steht in der Bundesverfassung. Viele Österreicher glauben an den christlichen Gott nicht, weil sie dazu von Staats wegen gezwungen werden (wie in vielen Herkunftsländern von Migranten, in denen „Apostasie“ (Abfall vom Glauben) oft sogar mit der Todesstrafe geahndet wird (3), sondern weil es ihre Überzeugung ist.

Wem dies nicht genügt, bzw. wer damit ein Problem hat, dass nicht jegliche Forderung nach Privilegien und Sonderbehandlung einer religiösen Minderheit 1:1 umgesetzt wird und meint, ein seinen religiösen oder ethnisch-kulturell geprägten Vorstellungen entsprechendes Leben unter diesen Voraussetzungen nicht führen zu könne, da bspw. religiöse Gebote über der hier herrschenden Rechtsordnung stünden, darf sich nicht wundern, wenn ihm ein (Grund)Misstrauen entgegenschlägt und ein Dasein am Rande der Gesellschaft ohne wirtschaftlichen Erfolgsaussichten die Folge ist.

EIN RECHT AUF EINWANDERUNG BESTEHT NICHT

Unsere modernen Gesellschaften verstehen sich als Solidargemeinschaften, die soziale Gerechtigkeit (bspw. im Zuge der steuerlichen Umverteilung) schaffen wollen.

Schwache zu schützen, den Wohlstand mehren und die Zukunft sichern, genau das ist die Aufgabe eines guten Sozialstaates und das gilt in erster Linie für die eigenen Staatsbürger und kann – definitionsgemäß – nicht für die ganze Welt gelten.

Im Sinne internationaler Solidarität und der internationalen vertraglichen Verpflichtungen können auch Migranten Teil dieser Solidargemeinschaft werden. Dies ist jedoch keine Einbahnstraße. Die aufnehmende Gemeinschaft darf daher gerechtfertigter Weise erwarten, dass Gesetze & Werte beachtet werden und der Lebensstil der Aufnahmegesellschaft respektiert wird.

Wem dies nicht möglich erscheint, dem sei auch der Hinweis gestattet, ob die gewünschte Form der Lebensführung nicht in einem anderen Land besser zu realisieren wäre.

So wie die Lazarus Union offen für alle Menschen, egal welcher ethnischen Zugehörigkeit, welcher Religion, welches gesellschaftlichen Standes, welchen Geschlechts, welchen Alters ist, darf diese Offenheit auch von den neuen Mitgliedern der Solidargemeinschaft erwartet werden. Es sollte daher der Grundsatz gelten: akzeptiert das Land, so wie euch das Land akzeptiert hat.

Der Einwandererstatus ist an Rechte und Pflichten geknüpft, die auf Integration ausgerichtet sind.

AUSBLICK

Die Zunahme von religiös motivierten Terrorismus in den Jahren nach 9/11 (London, Paris, Berlin, Bali, …), erzeugte in den europäischen Bevölkerungen einen zunehmenden Patriotismus bei der Mehrheit der meisten Aufnahmegesellschaften deren Kultur über Jahrhunderten gewachsen ist. So natürlich auch in Österreich. Dass dieser in Zukunft, im Sinne von „Patriotismus ist Liebe zu den Seinen; Nationalismus ist Hass auf die anderen(4) nicht umschlägt ist auch eine der wesentlichen Aufgaben von internationalen NGO’s.

Patriotismus, also die Liebe zum eigenem Land, lässt sich wunderbar mit internationalistischem Denken verbinden, solange die Liebe zum eigenen Land eben nicht in Hass auf andere Länder bzw. „das oder den Anderen“ umschlägt, wie die Lazarus Union tagtäglich in 120 Ländern dieser Welt beweist.

Es ist unsere Zukunft, verteidigen wir sie gemeinsam!

ANMERKUNG:

In diesem Text wird durchgängig der Begriff „Migranten“ verwendet. (vom lateinischen Verb migrare (auswandern, wandern, reisen) als unpräziser Sammelbegriff für Personen, die zu einer Migrationsbewegung gehören). Dies geschieht, da wir der Meinung sind, dass dieser Begriff auf alle nach Österreich/in die EU-kommende anwendbar ist, unabhängig von der Rechtsstellung (Flüchtling, Asylant, subsidiär Schutzberechtigter, illegaler Einwanderer, …) ohne aber eine Gruppe besonders hervorzuheben.

Selbstverständlich ist auch jeweils die weibliche Form „Migrantin/Migrantinnen“ damit umfasst, jedoch aus Gründen der Lesbarkeit nicht im Text eingefügt.

 

[1] Zusätzlich zur deutschen Sprache sind Kroatisch und Slowenisch Amtssprache in einigen Gerichtsbezirken der Steiermark, des Burgenlandes und Kärntens, außerdem Ungarisch in vier Gemeinden des Burgenlandes. (Außerdem ist die österreichische Gebärdensprache als Sprache einer nicht-ethnischen Minderheit seit dem 1. September 2005 im Verfassungsrang (Artikel 8 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz) eine anerkannte Minderheitensprache.

[2] Reichsgesetzblatt Nr. 159/1912

[3] Sudan, Jemen, Iran, Somalia, Pakistan, Saudi-Arabien, Afghanistan

[4] Richard von Weizsäcker, Staatsakt, Vierzig Jahre Grundgesetz, Beethovenhalle, Bonn, 24.5.1989

 

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