CSLI Ehrenritterschaft

Burg Kreuzenstein 03 620

PROLOG:

Echte Ritterorden (d.h. solche die von der römisch-katholischen Kirche als echte Ritterorden anerkannt sind) sind der Malteser Orden, der Deutsche Orden und der Ordern vom Hl. Grab. Dennoch gibt es auch heute noch eine sehr große Anzahl von Vereinigungen die sich „Ritterorden“ nennen.

Im besten Fall sind das aber „Ritterliche Vereinigungen“, deren Mitglieder mehr oder weniger die alten ritterlichen Tugenden in ihren Statuten, Verfassungen, Ehrenkodex, oder wie auch immer diese „Richtlinien“ genannt werden, verankert haben und in diesem Sinne danach (zu) handeln (versuchen).

Es liegt dem CSLI ferne und es steht ihm auch gar nicht zu, solche „moderne Ritterschaften“ zu bewerten oder zu kommentieren. Jeder der „ritterlich“ handelt, unter welchen Aspekten auch immer, verdient und hat die Achtung und den Respekt des CSLI.

Ganz im Gegenteil! Auch in der heutigen Zeit haben die Tugenden des alten Rittertums nichts an Bedeutung eingebüßt und verloren. Danach zu streben und zu handeln und andere dazu zu animieren, ist auch in Zeiten wie wir heute erleben mehr denn je als notwendig anzusehen.

Das CSLI als freiwillige, humanitäre, karitative und weltumspannende Organisation, möchte ebenfalls diesen ritterlichen Tugenden (Glaube, Hoffnung, Liebe, Barmherzigkeit, Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit und Maßhaltung) wo immer es geht und wo immer es möglich ist, zum Durchbruch verhelfen und hat (obwohl natürlich kein Ritterorden) die symbolische Ritterschaft in Form der „CSLI Ehrenritterschaft“ eingeführt.

DIE RITTERSCHAFT

Die „CSLI Ehrenritterschaft“ gibt es zunächst und vor allem für die CSLI Offiziersränge ab „CSLI Stabsoffizier“, kann aber auch an Nicht-CSLI-Mitglieder oder nach besonderen und außergewöhnlichen Leistungen an untere CSLI Offiziersränge verliehen werden. Frauen und Männer sind gleichberechtigt.

Als Stufen der CSLI Ehrenritterschaft sind folgende Stufen vorgesehen:

CSLI Ehrenritter/Ehrendame

CSLI Ehrenritter/Ehrendame Kommandeur

CSLI Ehrenritter/Ehrendame Großkommandeur

CSLI Großkreuz Ehrenritter/Ehrendame

CSLI Kollanen Ehrenritter/Ehrendame

Jeder CSLI Stabsoffizier kann einen Antrag an das CSLI Präsidium stellen. Es kann aber auch ein Antrag, unterschrieben von mindestens drei CSLI Stabsoffizieren, für eine dritte Person eingebracht werden.

Der Antrag muss ausreichend begründet und dokumentiert sein. Vor allem Tätigkeiten karitativer und humanitärer Art, Tätigkeiten bei Feuerwehr, Rotes Kreuz und ähnliche Organisationen, Alten-, Behinderten- und Obdachlosenhilfe sowie persönliches Engagement in allen Belangen der Völkerverständigung und des Friedens sollen nachgewiesen werden.

Prinzipiell ist die Zuerkennung der o.a. Stufen nur hintereinander vorgesehen, wobei aber dennoch, vor allem bei Nicht-CSLI-Mitgliedern, die Stellung, das Alter und die bisherige Reputation des zukünftigen CSLI Ehrenritters berücksichtigt werden sollen. Ein „Überspringen“ von Stufen sollte aber tunlichst vermieden werden.

Eine CSLI Ehrenritterschaft ist automatisch mit einer a.o. CSLI Mitgliedschaft (OHNE Mitgliedsbeiträge) verbunden.

Neben den o.a. Rangstufen, können noch folgende Ehrentitel mit dem Zusatz „der CSLI Ehrenritterschaft“ verliehen werden:

Großkanzler/in oder Kanzler/in

Großmarschall/in oder Marschall/in

Großpräfekt/in oder Präfekt/in

Großlegat/in oder Legat/in

Standarte der Ehrenritteschaft

ER-Standarte

Standarte der Ehrenritterschaft

Die GESAMTZAHL der Mitglieder der Ehrenritter der Lazarus Union ist durch einen neuen Beschluss des Kapitels angehoben worden. Davon sind:                              

200  Ehrenritter   (124)                              

   50  Ehrenkommandeure   (19)                              

   20  Ehrengroßkommandeure   (9)                                 

    12  Ehrengroßkreuzritter   (4)                                 

      6  Ehrenkollanenrittter   (1)

         (   ) = aktueller Stand 19. September 2021

         RitteranwärterInnen   (51)  

Anmerkung: Die Anzahl der RitteranwärterInnen ist nicht limitiert!

 

DIE ZUERKENNUNG

Die 7 Stufen zur Ehrenritterschaft der Lazarus Union

(Dies sind ausschließlich vereinsinterne Regeln der Lazarus Union und unterliegen nicht einer Bewertung Dritter außerhalb der unserer Gemeinschaft. Jeder der sich um eine Ehrenritterschaft bemüht und jeder der in die Ehrenritterschaft aufgenommen wird, akzeptiert freiwillig diese Regeln.)

Ehrenritterschaft-80  1.Stufe

Ritterliches Verhalten und Vorbildwirkung für andere im täglichen Leben im persönlichen Werdegang, soziales Engagement und Friedensbereitschaft. Es spielt dabei weder das Alter noch das Geschlecht, weder die Herkunft, Rasse oder Religion eine Rolle. Frauen und Männer sind gleich. Es gibt generell keinen Rechtsanspruch auf die Zuerkennung der Ehrenritterwürde, sondern es wird als Privileg angesehen, dieser Gemeinschaft anzugehören.

Ehrenritterschaft-80  2.Stufe

Eigener Antrag (Voraussetzung ist der Rang eines Stabsoffiziers im CSLI) für die Zuerkennung der Ehrenritterwürde mit Darstellung der Gründe oder Antrag von Dritten und Befürwortung von drei CSLI Stabsoffizieren. (Bei einem Antrag von dritter Seite soll der Kandidat gefragt werden, ob er im Falle der Zuerkennung diese Würde auch annimmt.)

Ehrenritterschaft-80  3. Stufe

Diskussion im Kapitel und Abstimmung darüber. Es kann dreimal darüber abgestimmt werden. Die Entscheidung muss einstimmig erfolgen. Zwei mal wird geheim abgestimmt und das dritte Mal offen. Auch die offene Abstimmung muss einstimmig sein, wenn eine Aufnahme in die Ehrenritterschaft erfolgen soll. Jenes Kapitelmitglied welches gegen eine Aufnahme gestimmt hat, muss diese Ablehnung aber begründen. In jedem Fall ist eine allfällige dritte Abstimmung, egal wie sie ausfällt, verbindlich.

Ehrenritterschaft-80  4. Stufe

Überreichung des Brevets (Vorankündigung), welches die Information an den Kandidaten enthält, dass ihm die Ehrenritterwürde zuerkannt wurde und wie weiter verfahren wird. Der Großmeister bestimmt die verliehene Rangstufe.

Ehrenritterschaft-80  5. Stufe

Formelle Annahme durch den Kandidaten mittels eigenem Schreiben innerhalb von 60 Tagen. Danach beginnt die offizielle Vorbereitungszeit des Kandidaten, die zeitlich nicht eigens festgelegt ist und in der Regel bis zur nächsten Investitur dauert. Die Investituren werden durch den Großmeister festgelegt.

Ehrenritterschaft-80  6. Stufe

Formelle letzte „Beobachtungsperiode“ des Kandidaten durch das Kapitel. Offiziell wird diese Zeit als die „Postulantenzeit“ bezeichnet. Innerhalb dieser Zeit wird vom Großmeister der mögliche Zeitpunkt der Investitur festgelegt. Hier wird nochmals die Eignung des Kandidaten beobachtet. Auch ein bereits festgesetzter Termin für die Investitur kann verschoben, ausgesetzt oder auch komplett abgesagt werden.

Ehrenritterschaft-80  7.Stufe

Die offizielle Investitur in feierlichem Rahmen nach den entsprechend festgelegten Zeremonien. Sollte es aus räumlichen oder finanziellen Gründen nicht möglich sein, dass der Kandidat persönlich bei einer Investitur anwesend ist, so gilt die Investitur als vollzogen, wenn eine entsprechende Urkunde ausgestellt wurde und der Namen des Ehrenritters offiziell, aber in Abwesenheit des Postulanten, bei einer Investitur verlesen wird. Erst danach ist aus dem Postulanten ein Ehrenritter der Lazarus Union geworden. Der selbständige Austritt eines Ehrenritters aus der Ehrenritterschaft ist nicht vorgesehen.

Wie schon oben angeführt, entscheidet das Kapitel nach eingehender Diskussion in geheimer Abstimmung. Das Ergebnis dieser Abstimmung ist verbindlich und kann nicht angefochten werden. Zwei weitere Abstimmungen sind möglich. Die dritte Abstimmung kann aber nicht am gleichen Tag erfolgen. Ein positives Ergebnis bei der Erledigung des Antrages liegt nur dann vor, wenn diese geheime Abstimmung EINSTIMMIG erfolgt. Das Kapitel  wird vom Großmeister ernannt.

Dem Kandidaten wird die Entscheidung mitgeteilt und im positiven Fall auch die Höhe der zu entrichtenden Insigniengebühr. Diese Gebühr ist einmalig zu entrichten *). Weitere Gebühren (jährliche Mitgliedsbeiträge etc.) fallen nicht an. Das Präsidium kann aber in bestimmten Fällen auf eine Einhebung der Insigniengebühren verzichten. Die Kosten trägt in diesem Fall das CSLI.

*) Da das CSLI keinesfalls „Geschäfte“ mit den Insignien der CSLI Ehrenritterschaft machen möchte, ist die Zuerkennung dieser Würde NICHT mit dem Erwerb von Insignien verbunden! Durch die Überreichung bzw. der Zuerkennung der entsprechenden Urkunde wird dem CSLI Ehrenritter aber das Recht verliehen, die entsprechenden Insignien zu erwerben.

Die Insignien gehen in den Besitz des Beliehenen über, dürfen aber zu Lebzeiten weder veräußert, beliehen oder weiter gegeben werden. Bei einem unehrenhaften Ausscheiden aus dem CSLI oder einer rechtskräftigen Verurteilung, sind sämtliche Insignien UNVERZÜGLCH kostenfrei an das CSLI zurück zu geben.

Der/die  jeweilige Präsident/in des CSLI ist automatisch während seiner/ihrer Funktionsperiode Inhaber/in der Insignien des CSLI Großkreuz Ehrenritters. Er/Sie trägt den Titel: Großmeister/in der CSLI Ehrenritterschaft. Die Ehrenritter, Ehrenkommandeure und Ehrengroßkommandeure tragen den Titel: „Chevalier h.c.“, die Großkreuzehrenritter und Kollanenritter den Titel: „Excellenz Chevalier h.c.“

Die Ehenritterschaft der Lazarus Union (Artikel zum Ausdrucken):

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Grand Officers KOH